Landgericht Düsseldorf  
Pressemitteilung 

Nr. 009/2011 
Termin zur mündlichen Verhandlung im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung anberaumt
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat im GeschmacksmusterRechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf 
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr, Raum 2.1ㄱ22.
Eine kurzfristige Verlegung der Verhandlung in einen anderen Raum des Landgerichts ist nicht auszuschließen. 
In dem Termin wird über den Widerspruch verhandelt werden, den die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd. (Verfügungsbeklagten) 
gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt haben,  die die 14c. Zivilkammer des 
Landgerichts Düsseldorf gegen sie am 09.08.2011 auf Antrag der Firma Apple Inc. 
erlassen hat (Az.: 14c O 194/11). In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfü-
gungsbeklagten untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme 
der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.  
Grundlage der Entscheidung der Kammer war ein Antrag der Firma Apple Inc. vom 
04.08.2011, in dem diese sich auf ein zu ihren Gunsten eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowie hilfsweise auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche 
wegen einer Übernahme der Gestaltung ihres Produkts „IPad 2“ gestützt hat. Bei der 
Entscheidung lag der Kammer weiterhin eine Schutzschrift der Verfügungsbeklagten 
vom 29.07.2011 vor, in der diese im Wesentlichen vorgetragen haben, dem Antrag 
der Firma Apple Inc. fehle es an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen 
Dringlichkeit. Zudem sei hinsichtlich des zu Gunsten der Firma Apple Inc. eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bereits ein Nichtigkeitsantrag in Vorbereitung. Der Beschluss der Kammer ist – wie bei einstweilige Verfügungen üblich - nicht 
mit Gründen versehen. Die Verfügungsbeklagten haben angekündigt, ihren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung bis zum Termin am 25.08.2011 noch weiter 
begründen zu wollen.  
Düsseldorf, 1ㄱ2.08.2011 
Dr. Schütz 
Pressedezernent des Landgerichts


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삼성과 애플간의 구두 심리에 관한 내용입니다. 

중간 두 군데 ㄱ는 십이가 금지어라서 끼워넣었습니다.