Zwar ist unser großer deutscher Denker Georg Wilhelm Friedrich Hegel kein geborener Preuße, aber da er seit 1818 an der Berliner Hochschule die Denkerei unterrichtete, kann man ihn getrost einen Amtspreußen nennen. Auf den preußischen Staat hielt unser Hegel übrigens große Stücke und so ist er unzweifelhaft unser. Bisweilen wird er uns aber von den Kommunisten streitig gemacht, weil sich der Ausländer Marx auf unseren Hegel bezogen hat. Derartige Dreistigkeiten können wir Getreuen aber leicht mit den Aussprüchen unseres Hegels abwehren. Schließlich ist dieser ein böser alter weißer Mann und so nannte er etwa Afrika einen Erdteil ohne Geschichte. https://www.nzz.ch/feuilleton/hegel-afrika-war-fuer-ihn-ein-geschichtsloser-kontinent-wieso-ld.1571992 Das Licht der Welt erblickte unser Hegel 1770 in Stuttgart. Seine Eltern gehörten dem Bürgertum an und so konnte unser Denker die höhere Schule besuchen und in Tübingen die Denkerei und die Gotteskunde studieren. Seine Gelehrtenlaufbahn führte ihn nach Jena und Nürnberg und schließlich nach Heidelberg, wo er 1816 seinen ersten Lehrstuhl erhielt. Seine Herzensdame Marie von Tucher führte unser Hegel 1811 zum Traualtar. Dem Paar vergönnten die Nornen zwei Söhne. Mit Charlotte Burckhardt zeugte unser Hegel zudem noch einen natürlichen Sohn. Die Namen, die unser Denker seinen Büchern gab, bezeichnen ganz gut die Gegenstände, mit welchen er sich zu befassen pflegte. „Phänomenologie des Geistes“, „Wissenschaft der Logik“, „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, „Über die Ästhetik“, „Geschichte der Philosophie“, „Das älteste Systemprogramm des deutschen Idealismus“, „Philosophie der Geschichte“, „Die Verfassung Deutschlands“, „Mancherlei Formen die beim jetzigen Philosophieren vorkommen“, „Über das Wesen der philosophischen Kritik“, „Wie der gemeine Menschenverstand die Philosophie nehme“, „Philosophie der Religion“, „Verhältnis des Skeptizismus zur Philosophie“ oder „Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts“ seien hier beispielhaft genannt. Wie gewohnt tragen wir Panzertiere aus den Schriften unseres Denkers zur Feier des Tages vor. Die Schrift „Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts“ stelle ich von den Werken unseres Hegels vor: http://www.zeno.org/Philosophie/M/Hegel,+Georg+Wilhelm+Friedrich/Aufs%C3%A4tze+aus+dem+Kritischen+Journal+der+Philosophie/%C3%9Cber+die+wissenschaftlichen+Behandlungsarten+des+Naturrechts,+seine+Stelle+in+der+praktischen+Philosophie+und+sein+Verh%C3%A4ltnis+zu+den+positiven+Rechtswissenschaften
„Die Wissenschaft des Naturrechts ist gleich anderen Wissenschaften als Mechanik, Physik zwar längst als eine wesentlich philosophische Wissenschaft und, weil die Philosophie Teile haben muß, als ein wesentlicher Teil derselben anerkannt worden; aber sie hat mit den anderen das gemeinschaftliche Schicksal gehabt, daß das Philosophische der Philosophie allein in die Metaphysik verlegt und ihnen wenig Anteil daran vergönnt [war], sondern daß sie, in ihrem besonderen Prinzip, ganz unabhängig von der Idee gehalten wurden. Die als Beispiele angeführten Wissenschaften sind endlich gezwungen worden, mehr oder weniger ihrer Entfernung von der Philosophie geständig zu sein, so daß sie das, was Erfahrung genannt zu werden pflegt, für ihr wissenschaftliches Prinzip anerkennen, hiermit auf die Ansprüche, wahrhafte Wissenschaften zu sein, Verzicht tun und sich begnügen, aus einer Sammlung empirischer Kenntnisse zu bestehen und sich der Verstandesbegriffe bittweise, und ohne damit etwas Objektives behaupten zu wollen, zu bedienen. Wenn solches, was sich philosophische Wissenschaft genannt, aus der Philosophie und aus der Kategorie der Wissenschaft überhaupt zuerst wider seinen Willen ausgeschlossen worden ist und alsdann diese Stellung sich am Ende hat gefallen lassen, so hat diese Ausschließung nicht darin ihren Grund, daß jene sogenannten Wissenschaften nicht von der Wissenschaft der Philosophie selbst ausgegangen und in dem bewußten Zusammenhang mit ihr sich nicht gehalten haben; denn es ist jeder Teil der Philosophie ...“
„Die Wissenschaft des Naturrechts ist gleich anderen Wissenschaften als Mechanik, Physik zwar längst als eine wesentlich philosophische Wissenschaft und, weil die Philosophie Teile haben muß, als ein wesentlicher Teil derselben anerkannt worden; aber sie hat mit den anderen das gemeinschaftliche Schicksal gehabt, daß das Philosophische der Philosophie allein in die Metaphysik verlegt und ihnen wenig Anteil daran vergönnt [war], sondern daß sie, in ihrem besonderen Prinzip, ganz unabhängig von der Idee gehalten wurden. Die als Beispiele angeführten Wissenschaften sind endlich gezwungen worden, mehr oder weniger ihrer Entfernung von der Philosophie geständig zu sein, so daß sie das, was Erfahrung genannt zu werden pflegt, für ihr wissenschaftliches Prinzip anerkennen, hiermit auf die Ansprüche, wahrhafte Wissenschaften zu sein, Verzicht tun und sich begnügen, aus einer Sammlung empirischer Kenntnisse zu bestehen und sich der Verstandesbegriffe bittweise, und ohne damit etwas Objektives behaupten zu wollen, zu bedienen. Wenn solches, was sich philosophische Wissenschaft genannt, aus der Philosophie und aus der Kategorie der Wissenschaft überhaupt zuerst wider seinen Willen ausgeschlossen worden ist und alsdann diese Stellung sich am Ende hat gefallen lassen, so hat diese Ausschließung nicht darin ihren Grund, daß jene sogenannten Wissenschaften nicht von der Wissenschaft der Philosophie selbst ausgegangen und in dem bewußten Zusammenhang mit ihr sich nicht gehalten haben; denn es ist jeder Teil der Philosophie ...“
댓글 0